Passagierrechte
Anspruchsberechtigung
Die hierin genannten Rechte können speziell in den folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- Sie haben eine bestätigte Reservierung für den Flug;
- Sie sind zur angegebenen Zeit vollständig eingecheckt bzw., falls keine Zeit angegeben ist, bis spätestens 45 Minuten vor der Abflugzeit;
- Sie reisen mit einem direkt oder indirekt der Öffentlichkeit zugänglichen Tarif oder mit einem Ticket, das im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt wurde;
- Ihre Reise erfolgt ab einem Ausgangsflughafen innerhalb der EU oder mit einem Flug, der von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft von einem Flughafen in einem Drittland an einen Flughafen in der EU durchgeführt wird, sofern in dem betreffenden Drittland keine lokalen Rechtsvorschriften gelten.
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Wenn Sie es vorziehen, können Sie Ihre Rechte auf Unterstützung und Entschädigung in der PDF-Version nachlesen.
1. Annullierung
1.1 Unterstützung bei Annullierung
Falls Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Eine Umbuchung zu Ihrem Reiseziel unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wie vom Luftfrachtführer angegeben, oder zu einem späteren Termin nach Ihrer Wahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen; oder
- Eine Rückerstattung des oder der nicht erfolgten Flugsegmente(s) und des oder der bereits erfolgten Flugsegmente(s), falls Sie sich gegen eine Weiterreise entscheiden und zu dem auf Ihrem Ticket angegebenen Abreiseort zurückkehren möchten.
Zusätzlich erhalten Sie kostenlos:
- Einen Gutschein für Essen und Erfrischungsgetränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Eine Hotelunterkunft, falls ein Aufenthalt erforderlich ist (Transit zwischen Hotel und Flughafen jeweils inklusive);
- 1 Prepaid-Telefonkarte oder die Kosten für 2 Anrufe (jeweils bis zu einer Dauer von 5 Minuten) oder 2 Faxmitteilungen oder 2 E-Mails.
1.2 Entschädigung bei Annullierung
Falls Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, außer in folgenden Fällen:
- Falls die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, welche die Fluggesellschaft nicht hätte vermeiden können, und wenn die Fluggesellschaft alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung zu verhindern.
- Wenn Sie über die Annullierung mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Abflug informiert werden.
- Wenn Sie über die Annullierung zwischen 2 Wochen und 7 Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Sie einen neuen Flug haben, der maximal 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit und maximal 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Zielort liegt.
- Wenn Sie über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Sie einen neuen Flug haben, der maximal 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit und maximal 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Zielort liegt.
Diese Annullierungsentschädigung kann nicht am Flughafen ausbezahlt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unser Service-Team (siehe Abschnitt 5). Sie können zwischen einer Entschädigung in Form eines nicht erstattungsfähigen Beförderungsgutscheins und einer Geldrückerstattung wählen.
Die Beträge der nicht erstattungsfähigen Beförderungsgutscheine sind wie folgt:
| (A) | Flüge von 1.500 km oder weniger | EUR 350* |
| (B) | Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | EUR 500* |
| (C) | Alle anderen Flüge | EUR 800* |
Die Geldrückerstattungsbeträge sind wie folgt:
| (A) | Flüge von 1.500 km oder weniger | EUR 250* |
| (B) | Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | EUR 400* |
| (C) | Alle anderen Flüge | EUR 600* |
* Die Entschädigung kann um 50 % gekürzt werden, wenn die Ankunftszeit des alternativen Fluges die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht um mehr als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) überschreitet.
Grundlage dieser Entschädigungsregelung ist die EU-Verordnung 261/2004. Wenn Sie von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen (aber zu einem Ziel in einem EU-Land), können lokale Vorschriften und andere Entschädigungsregelungen gelten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Service-Team (siehe Abschnitt 5).
2. Verspätung
2.1 Unterstützung bei Verspätungen
Die in diesem Abschnitt beschriebene Unterstützung wird geleistet, wenn sich ein Flug gegenüber der planmäßigen Abflugzeit um mindestens 2 Stunden verspätet.
Ihnen werden dann folgende Gratisleistungen angeboten:
- Essen und/oder Erfrischungsgetränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Eine Hotelunterkunft in Fällen, in denen eine Übernachtung oder ein zusätzlicher Aufenthalt erforderlich ist (Transit inklusive);
- 1 Prepaid-Telefonkarte oder die Kosten für 2 Anrufe (jeweils bis zu einer Dauer von 5 Minuten) oder 2 Faxmitteilungen oder 2 E-Mails.
Falls sich ein Flug um mindestens 5 Stunden verspätet und Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten, können Sie für das oder die nicht erfolgte(n) Flugsegment(e) und das oder die bereits erfolgte(n) Flugsegment(e) eine Rückerstattung verlangen. Ggf. können Sie auf unsere Kosten zu dem auf Ihrem Ticket angegebenen Abflugort umgebucht werden.
2.2 Entschädigung für Verspätung
Wenn bei Ihrer Ankunft eine Verspätung von mindestens 3 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit eingetreten ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die von der Fluggesellschaft nicht vorhersehbar waren, und die Fluggesellschaft hat alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden.
Diese Entschädigung kann nicht am Flughafen ausbezahlt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unser Service-Team (siehe Abschnitt 5). Sie können zwischen einer Entschädigung, die in Form eines nicht erstattungsfähigen Beförderungsgutscheins angeboten wird, und einer Geldrückerstattung wählen.
Die Beträge der nicht erstattungsfähigen Beförderungsgutscheine sind wie folgt:
| (A) | Flüge von 1.500 km oder weniger | EUR 350* |
| (B) | Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | EUR 500* |
| (C) | Alle anderen Flüge | EUR 800* |
Die Geldrückerstattungsbeträge sind wie folgt:
| (A) | Flüge von 1.500 km oder weniger | EUR 250* |
| (B) | Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | EUR 400* |
| (C) | Alle anderen Flüge | EUR 600* |
* Bei Flügen über 3.500 km kann diese Entschädigung um 50 % gekürzt werden, wenn die Ankunftszeit des verspäteten Fluges zwischen 3 und 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit liegt.
Grundlage dieser Entschädigungsregelung ist die EU-Verordnung 261/2004. Wenn Sie von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen (aber zu einem Ziel in einem EU-Land), können lokale Vorschriften und andere Entschädigungsregelungen gelten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Service-Team (siehe Abschnitt 5).
3. Nichtbeförderung
Wenn die Anzahl der Freiwilligen, die bereit sind, auf den Flug zu verzichten, nicht ausreicht oder Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wird, erhalten Sie Unterstützung und eine Entschädigung, sofern die oben beschriebenen Check-in-Regeln von Ihnen eingehalten wurden. Sie haben keinen Anspruch auf diese Unterstützung und Entschädigung, falls Ihnen das Boarding aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsgründen oder aufgrund von unzureichenden Reisedokumenten verweigert wurde.
3.1 Unterstützung bei verweigertem Boarding
Falls Ihnen das Boarding verweigert wird, haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:
- Eine Umbuchung zu Ihrem Reiseziel unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wie vom Luftfrachtführer angegeben, oder zu einem späteren Termin nach Ihrer Wahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen; oder
- Eine Rückerstattung des oder der nicht erfolgten Flugsegmente(s) und des oder der bereits erfolgten Flugsegmente(s), falls Sie sich gegen eine Weiterreise entscheiden und zu dem auf Ihrem Ticket angegebenen Abreiseort zurückkehren möchten.
Zusätzlich erhalten Sie kostenlos:
- Einen Gutschein für Essen und Erfrischungsgetränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
- Eine Hotelunterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt erforderlich ist (Transit zwischen Hotel und Flughafen inklusive);
- 1 Prepaid-Telefonkarte oder die Kosten für 2 Anrufe (jeweils bis zu einer Dauer von 5 Minuten) oder 2 Faxmitteilungen oder 2 E-Mails.
3.2 Entschädigung bei Nichtbeförderung
Falls Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, außer wenn dies aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsgründen oder aufgrund von unzureichenden Reisedokumenten erfolgte. Die Entschädigung wird am Flughafen ausbezahlt.
Sie können zwischen einem nicht erstattungsfähigen Beförderungsgutschein und einer Geldrückerstattung wählen.
Die Beträge der nicht erstattungsfähigen Beförderungsgutscheine sind wie folgt:
| (A) | Flüge von 1.500 km oder weniger | EUR 350* |
| (B) | Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | EUR 500* |
| (C) | Alle anderen Flüge | EUR 800* |
Die Geldrückerstattungsbeträge sind wie folgt:
| (A) | Flüge von 1.500 km oder weniger | EUR 250* |
| (B) | Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | EUR 400* |
| (C) | Alle anderen Flüge | EUR 600* |
* Die Entschädigung kann um 50 % gekürzt werden, wenn die Ankunftszeit des alternativen Fluges die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht um mehr als 2 Stunden (Flüge der Kategorie A), 3 Stunden (Flüge der Kategorie B) oder 4 Stunden (Flüge der Kategorie C) überschreitet.
Grundlage dieser Entschädigungsregelung ist die EU-Verordnung 261/2004. Wenn Sie von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen (aber zu einem Ziel in einem EU-Land), können lokale Vorschriften und andere Entschädigungsregelungen gelten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Service-Team (siehe Abschnitt 5).
4. Downgrade
Falls Sie unfreiwillig in einer niedrigeren Klasse als auf Ihrem gekauften Ticket angegeben platziert werden, können Sie eine Rückerstattung wie folgt verlangen:
A. 30 % des für den betroffenen Flugabschnitt gezahlten Ticketpreises bei Flügen von bis zu 1.500 km; oder
B. 50 % des für den betroffenen Flugabschnitt gezahlten Ticketpreises bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 km sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km; oder
C. 75 % des für den betroffenen Flugabschnitt gezahlten Ticketpreises bei allen anderen Flügen.
5. Anfragen, Erstattungsanträge und sonstige Anliegen
Wie oben beschrieben, möchten Sie Ihre ursprünglichen Reisepläne möglicherweise nicht verfolgen, weil:
- Ihr Flug annulliert wurde oder
- Ihr Flug eine Verspätung von mindestens 5 Stunden hat oder
- Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wurde.
Alle Anträge auf Rückerstattung und Entschädigung müssen an die Fluggesellschaft gerichtet werden, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat oder den Flug durchführen sollte.
6. National zuständige Stellen
Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über eine eigene Stelle zur Durchsetzung von Entschädigungsleistungen und Unterstützungsregeln, wie in dieser Erklärung genannt.
Falls Sie eine Entschädigung für Ihre Flugunterbrechung in Anspruch nehmen möchten, ohne an Dritte eine Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen, rät die Europäische Kommission Passagieren, den Anspruch nicht über eine Agentur geltend zu machen, sondern sich direkt an den Luftfrachtführer zu wenden. (Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt).
Diese Erklärung ist nach Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union erforderlich.
Letzte Aktualisierung: November 2024