Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SAF-Option (alternativer Flugkraftstoff)

KLM bietet Ihnen die Möglichkeit, freiwillig zum Kauf von zusätzlichem SAF (alternativer Flugkraftstoff) beizutragen, indem Sie die SAF-Option erwerben.

Dieser freiwillige Beitrag wird ausschließlich Fluggästen angeboten, die ein Ticket für von KLM oder Air France durchgeführte Flüge besitzen; er ergänzt gegebenenfalls den bereits im Ticketpreis enthaltenen SAF-Zuschlag.

Ihr freiwilliger Beitrag für zusätzlichen SAF ersetzt nicht unmittelbar den regulären Treibstoff für Ihren Flug, ermöglicht es KLM jedoch, etwas mehr SAF zu kaufen, um die Treibstoffsysteme des Flughafens zu ergänzen.

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe und Ausdrücke folgendermaßen definiert:

Air France“: Société Air France S.A., eine Gesellschaft nach französischem Recht mit Sitz in 45, rue de Paris, 95747, Roissy CDG Cedex, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) von Bobigny unter der Nummer 420 495 178.

Kunde“: die Person, die freiwillig die SAF-Option zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben möchte.

KLM“: Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Sitz in (1182 GP) Amstelveen, Niederlande, Amsterdamseweg 55, im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Amsterdam, Niederlande, unter der Nummer 33014286 eingetragen ist.

Meilen“: Bonusmeilen, die im Rahmen des Air France KLM-Meilenbonusprogramms „Flying Blue“ gemäß den auf derFlying Blue-Websitedargelegten Verfahren gesammelt werden.

Preis“: der Preis für die Buchung der SAF-Option einschließlich Steuern. Der Preis der SAF-Option richtet sich nach dem Abflugort und Zielort, der gewählten Reiseklasse und unserem SAF-Preis, der regelmäßig an die Marktentwicklung angepasst wird.

SAF“: Abkürzung für „Sustainable Aviation Fuel“ (nachhaltiger Flugkraftstoff) – die von der Luftfahrtindustrie verwendete Bezeichnung für eine Alternative zu regulärem Flugkraftstoff, von KLM auch als „alternativer Flugkraftstoff“ bezeichnet.

Der von KLM ausgewählte SAF (i) erfüllt die strengen Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union* (gilt auch für SAF, der außerhalb der Union erworben wird und nicht unter diese Verordnung fällt), (ii) ermöglicht eine Reduzierung der CO₂-Emissionen um mindestens 65 % über den gesamten Lebenszyklus (von der Herstellung bis zur Verbrennung) im Vergleich zu fossilem Kerosin. Weitere Informationen finden Sie auf unsererSAF-Informationsseite.

* Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (ReFuelEU Aviation)Verordnung EU 2023/2405 DE – EUR-Lex (europa.eu)

Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des RatesRichtlinie EU 2023/2413 DE Richtlinie über erneuerbare Energien – EUR-Lex (europa.eu)

SAF-Option“ oder „Option“: die Möglichkeit, die Investitionen von KLM in zusätzlichem SAF im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei der Buchung eines Fluges, beim Internet-Check-in und über Meine Reise zu unterstützen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf der hier beschriebenen SAF-Option.

Website“: die überwww.klm.comaufrufbare Website von KLM und/oder die KLM-App.

2. Beschreibung

2.1. Die SAF-Option wird auf freiwilliger Basis in Verbindung mit dem Kauf eines Flugtickets für KLM-Flüge angeboten, die von KLM oder Air France durchgeführt werden, unabhängig von deren Abflugort oder Zielort.

2.2. Im Rahmen der SAF-Option kann der Kunde die Höhe seines Beitrags zur Unterstützung des Erwerbs von zusätzlichem SAF durch KLM wählen.

2.3. Der Preis für die SAF-Option wird auf der Grundlage des geschätzten Treibstoffbedarfs pro Passagier für den/die vom Kunden ausgewählten Flug/Flüge und dem von ihm gewählten Beitrag berechnet.

2.4. Die SAF-Option ergänzt den bereits im Tarif ggf. enthaltenen SAF-Zuschlag. Bei Flügen mit einem solchen Zuschlag wird der dafür aufgewendete Betrag als Teil des Flugpreises angegeben und als „SAF-Zuschlag (alternativer Flugkraftstoff)“ bezeichnet.

2.5. Der Kunde kann die SAF-Option auf der KLM-Website bei der Buchung eines Fluges, beim Internet-Check-in und über Meine Reise erwerben. Nach dem Erwerb wird an den Kunden eine E-Mail zur Bestätigung gesendet.

2.6. Alle vom Kunden im Rahmen der SAF-Option gezahlten Beträge werden ausschließlich für den Erwerb von SAF verwendet. Dies geschieht innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach dem Flug/den Flügen, für den/die die SAF-Option erworben wurde, vorbehaltlich der Marktverfügbarkeit für SAF.

2.7. Ist SAF auf dem Markt nicht verfügbar, sodass KLM die in Artikel 2.6 genannte Frist von 12 (zwölf) Monaten nicht einhalten kann, wird diese Frist bis zum Ende des Zeitraums der Nichtverfügbarkeit verlängert, wobei die im Rahmen der SAF-Option eingenommenen Beträge in keinem Fall für einen anderen Zweck als den Kauf von SAF verwendet werden dürfen.

2.8. Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert und er akzeptiert Folgendes: Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem von KLM auf Basis des vom Kunden auf Basis der SAF-Option erworbenen SAF und der tatsächlich für den Flug/die Flüge des Kunden eingesetzten SAF-Menge.

3. Zahlung

3.1. Der Kunde kann eine SAF-Option mit einer der auf der Website zum Zeitpunkt des Kaufs vorgeschlagenen Zahlungsart bezahlen.

3.2. Die Zahlung für eine SAF-Option kann in Meilen erfolgen.

3.3. Die SAF-Option ist personenbezogen und nicht übertragbar.

4. Flying Blue

Flying Blue-Mitglieder erhalten mit der SAF-Option folgende Vorteile:

  • Flying Blue-Mitglieder sammeln XP (Experience Points) auf Basis der Ausgaben für die SAF-Option. Diese XP werden nach dem Abflugdatum des (ersten) Fluges gutgeschrieben.
  • Flying Blue-Mitglieder können Meilen für den Kauf einer SAF-Option verwenden.

5. Erstattungsbedingungen

5.1. Eine erworbene SAF-Option ist nur dann gemäß Artikel 5.2 erstattbar, wenn:

  • der Kunde im Besitz eines Flex-Tickets ist und alle Flüge aus der Buchung, für die die SAF-Option erworben wurde, storniert hat; oder wenn
  • KLM Ihren Flug annulliert hat und Sie keinen von KLM angebotenen Ersatzflug genommen haben; oder wenn
  • Sie Ihren interkontinentalen KLM-Anschlussflug nach einem Flug mit KLM, Delta, Air France oder Kenya Airways verpasst haben.

5.2. Der Kunde kann eine Erstattung der Kosten für die SAF-Option auf der Website beantragen, wie in Artikel 8 beschrieben.

6. Höhere Gewalt

KLM kann nicht haftbar gemacht werden und es wird nicht als Verstoß gegen seine Verpflichtungen angesehen, wenn die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Dienstleistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden, sofern diese Nichterbringung gemäß Definition oder Auslegung des geltenden Landesrechts auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung, Schadensersatz oder Zinsen für jegliche direkten oder indirekten Schäden, die durch die Nichterbringung der Dienstleistungen entstanden sind.

7. Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die KLM für die Zwecke dieser Option sammelt und verarbeitet, erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Für weitere Informationen lesen Sie bitte dieDatenschutzerklärung von KLM.

8. Reklamationen

Jede Reklamation in Bezug auf die Reservierung, die Zahlung und/oder die Bereitstellung der Option ist an KLM über dasOnline-Reklamationsformularzu richten, das über den Link „Erstattung“ in der Fußzeile der Website zugänglich ist, gefolgt von der Auswahl der Option „Erstattung für meine Zusatzoption anfordern“.

9. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

KLM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Erwerb der Option unterliegt den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben (in diesem Fall gilt die entsprechende Änderung auch für alle bereits erteilten Aufträge).