Allgemeine Geschäftsbedingungen für die SAF-Option (alternativer Flugkraftstoff)
Dieser freiwillige Beitrag wird ausschließlich Fluggästen angeboten, die ein Ticket für von KLM oder Air France durchgeführte Flüge besitzen; er ergänzt gegebenenfalls den bereits im Ticketpreis enthaltenen SAF-Zuschlag.
Ihr freiwilliger Beitrag für zusätzlichen SAF ersetzt nicht unmittelbar den regulären Treibstoff für Ihren Flug, ermöglicht es KLM jedoch, etwas mehr SAF zu kaufen, um die Treibstoffsysteme des Flughafens zu ergänzen.
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe und Ausdrücke folgendermaßen definiert:
„Air France“: Société Air France S.A., eine Gesellschaft nach französischem Recht mit Sitz in 45, rue de Paris, 95747, Roissy CDG Cedex, Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) von Bobigny unter der Nummer 420 495 178.
„Kunde“: die Person, die freiwillig die SAF-Option zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwerben möchte.
„KLM“: Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Sitz in (1182 GP) Amstelveen, Niederlande, Amsterdamseweg 55, im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Amsterdam, Niederlande, unter der Nummer 33014286 eingetragen ist.
„Preis“: der Preis für die Buchung der SAF-Option einschließlich Steuern. Der Preis der SAF-Option richtet sich nach dem Abflugort und Zielort, der gewählten Reiseklasse und unserem SAF-Preis, der regelmäßig an die Marktentwicklung angepasst wird.
„SAF“: Abkürzung für „Sustainable Aviation Fuel“ (nachhaltiger Flugkraftstoff) – die von der Luftfahrtindustrie verwendete Bezeichnung für eine Alternative zu regulärem Flugkraftstoff, von KLM auch als „alternativer Flugkraftstoff“ bezeichnet.
„SAF-Option“ oder „Option“: die Möglichkeit, die Investitionen von KLM in zusätzlichem SAF im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei der Buchung eines Fluges, beim Internet-Check-in und über Meine Reise zu unterstützen.
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf der hier beschriebenen SAF-Option.
2. Beschreibung
2.1. Die SAF-Option wird auf freiwilliger Basis in Verbindung mit dem Kauf eines Flugtickets für KLM-Flüge angeboten, die von KLM oder Air France durchgeführt werden, unabhängig von deren Abflugort oder Zielort.
2.2. Im Rahmen der SAF-Option kann der Kunde die Höhe seines Beitrags zur Unterstützung des Erwerbs von zusätzlichem SAF durch KLM wählen.
2.3. Der Preis für die SAF-Option wird auf der Grundlage des geschätzten Treibstoffbedarfs pro Passagier für den/die vom Kunden ausgewählten Flug/Flüge und dem von ihm gewählten Beitrag berechnet.
2.4. Die SAF-Option ergänzt den bereits im Tarif ggf. enthaltenen SAF-Zuschlag. Bei Flügen mit einem solchen Zuschlag wird der dafür aufgewendete Betrag als Teil des Flugpreises angegeben und als „SAF-Zuschlag (alternativer Flugkraftstoff)“ bezeichnet.
2.5. Der Kunde kann die SAF-Option auf der KLM-Website bei der Buchung eines Fluges, beim Internet-Check-in und über Meine Reise erwerben. Nach dem Erwerb wird an den Kunden eine E-Mail zur Bestätigung gesendet.
2.6. Alle vom Kunden im Rahmen der SAF-Option gezahlten Beträge werden ausschließlich für den Erwerb von SAF verwendet. Dies geschieht innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach dem Flug/den Flügen, für den/die die SAF-Option erworben wurde, vorbehaltlich der Marktverfügbarkeit für SAF.
2.7. Ist SAF auf dem Markt nicht verfügbar, sodass KLM die in Artikel 2.6 genannte Frist von 12 (zwölf) Monaten nicht einhalten kann, wird diese Frist bis zum Ende des Zeitraums der Nichtverfügbarkeit verlängert, wobei die im Rahmen der SAF-Option eingenommenen Beträge in keinem Fall für einen anderen Zweck als den Kauf von SAF verwendet werden dürfen.
2.8. Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert und er akzeptiert Folgendes: Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem von KLM auf Basis des vom Kunden auf Basis der SAF-Option erworbenen SAF und der tatsächlich für den Flug/die Flüge des Kunden eingesetzten SAF-Menge.
3. Zahlung
3.1. Der Kunde kann eine SAF-Option mit einer der auf der Website zum Zeitpunkt des Kaufs vorgeschlagenen Zahlungsart bezahlen.
3.2. Die Zahlung für eine SAF-Option kann in Meilen erfolgen.
3.3. Die SAF-Option ist personenbezogen und nicht übertragbar.
4. Flying Blue
Flying Blue-Mitglieder erhalten mit der SAF-Option folgende Vorteile:
- Flying Blue-Mitglieder sammeln XP (Experience Points) auf Basis der Ausgaben für die SAF-Option. Diese XP werden nach dem Abflugdatum des (ersten) Fluges gutgeschrieben.
- Flying Blue-Mitglieder können Meilen für den Kauf einer SAF-Option verwenden.
5. Erstattungsbedingungen
5.1. Eine erworbene SAF-Option ist nur dann gemäß Artikel 5.2 erstattbar, wenn:
- der Kunde im Besitz eines Flex-Tickets ist und alle Flüge aus der Buchung, für die die SAF-Option erworben wurde, storniert hat; oder wenn
- KLM Ihren Flug annulliert hat und Sie keinen von KLM angebotenen Ersatzflug genommen haben; oder wenn
- Sie Ihren interkontinentalen KLM-Anschlussflug nach einem Flug mit KLM, Delta, Air France oder Kenya Airways verpasst haben.
5.2. Der Kunde kann eine Erstattung der Kosten für die SAF-Option auf der Website beantragen, wie in Artikel 8 beschrieben.
6. Höhere Gewalt
KLM kann nicht haftbar gemacht werden und es wird nicht als Verstoß gegen seine Verpflichtungen angesehen, wenn die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Dienstleistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden, sofern diese Nichterbringung gemäß Definition oder Auslegung des geltenden Landesrechts auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung, Schadensersatz oder Zinsen für jegliche direkten oder indirekten Schäden, die durch die Nichterbringung der Dienstleistungen entstanden sind.
7. Datenschutzerklärung
8. Reklamationen
9. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
KLM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Erwerb der Option unterliegt den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben (in diesem Fall gilt die entsprechende Änderung auch für alle bereits erteilten Aufträge).